Thailand öffnet sich für Langzeiturlauber: Das STV-Visum (Special Tourist Visa) ist ein spezielles Visum, das für Aufenthalte von mindestens 30 Tagen in Thailand von Touristen beantragt werden kann. Touristen können das Visum bis zum 30. September 2021 beantragen.
Frankfurt am Main, 30. September 2020 – Thailand öffnet sich für Touristen, die einen Langzeitaufenthalt von 30 bis 90 Tagen planen. Die thailändische Regierung hat das Special Tourist Visa mit sofortiger Wirkung (STV) genehmigt.
Interessierte Urlauber stellen einen Antrag per E-Mail an die Thailand Longstay Company (stvvisa@thailongstay.co.th) unter Angabe ihres derzeitigen Wohnsitzes sowie ihres nächstgelegenen Konsulats und senden ein Passfoto ihres aktuellen Reisepasses. Sobald die thailändische Einwanderungsbehörde den Antrag genehmigt hat, muss der Antragssteller eine Bearbeitungsgebühr von 10.000 THB (umgerechnet 270 EUR) an die Thailand Longstay Company entrichten und bekommt dann das STV-Visum-Antragsformular sowie Informationen zu den staatlichen Quarantäne-Unterbringungsmöglichkeiten, Unterbringungsmöglichkeiten nach der 15-tägigen vorgeschriebenen Quarantäne (Mindestaufenthalt von 15 Tagen), Optionen für Flüge, sowie Kranken- und Reiseversicherungsoptionen mit einer Mindestabdeckung von 100.000 USD zugestellt. Sobald der Antragssteller Flüge, Quarantäne-Unterbringung und Langzeit-Unterbringung gebucht hat sowie die entsprechende Versicherungspolice vorweisen kann, die mindestens 90 Tage gültig sein muss, muss er alle Unterlagen wiederum bei der Thailand Longstay Company einreichen. Für das Visum muss der Antragssteller 2.000 THB (umgerechnet 54 EUR) bei seinem zuständigen Konsulat bezahlen.
Die Thailand Longstay Company reicht den STV-Visumsantrag und alle erforderlichen Dokumente bei der Abteilung für konsularische Angelegenheiten des thailändischen Außenministeriums ein, um das CoE (Certificate of Entry) und das STV-Visum zu beantragen. Reisende müssen sich selbst um das Flugtauglichkeitszeugnis sowie das Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 von ihnen ausgeht, kümmern. Dieses muss spätestens 72 Stunden vor der Reise ausgestellt worden sein.
Nach der Ankunft in Thailand muss jeder Inhaber eines STV-Visums die vom thailändischen Gesundheitsministerium festgelegten Maßnahmen zur öffentlichen Gesundheit und Sicherheit befolgen. Wenn der STV-Visuminhaber am Flughafen positiv auf Covid-19 getestet wurde, wird er unverzüglich zur Behandlung in ein Krankenhaus geschickt.
Der negativ-getestete STV-Visuminhaber wird in seiner bezahlten staatlichen Quarantäne-Unterkunft unter eine 15-tägige Quarantäne gestellt. Wenn der STV-Visuminhaber nach der 15-tägigen Quarantäne wiederum negativ auf Covid-19 getestet wird, kann er seinen Aufenthalt fortsetzen und sich in die von ihm gebuchte Unterkunft begeben.
Weitere Informationen zum Touristenvisum unter http://www.thailongstay.co.th
Quelle: Thailändisches Fremdenverkehrsamt Frankfurt