Digitale Einreise-Anmeldung startet ab 08.11.20

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Wer aus einem internationalen Risikogebiet (auch EU) Link in english available; see website) nach Deutschland einreist, muss sich ab Sonntag 08.11.18 vor der Einreise in Deutschland digital anmelden:
Über die Webseite “Digitale Einreiseanmeldung” steht am 8. November 2020 ab 18:00 Uhr online und ersetzt die bisherige Aussteigekarte in Papierform.

Nach dem Ausfüllen der digitalen Einreiseanmeldung online erhalten Sie eine Bestätigung, die zeigt, dass Sie alle Daten ordnungsgemäß angegeben haben. Bitte bewahren Sie diese Bestätigung auf und führen Sie sie während der gesamten Reise mit sich.
Bei Einreise an Ihrem Zielort müssen Sie sich direkt in Quarantäne begeben. Ab dem 5. Tag nach Einreise können Sie einen PCR Test machen lassen, bei negativem Test sind Sie von der weiteren Quarantäne befreit
(evt. unterschiedliche Regeln der jeweiligen Bundesländer).

Neu ab 02.12.20: Der PCR Test ist zukünftig selbst zu zahlen, aber erst ab dem 5. Tag machbar.
Der Test für Einreisende aus Risikogebieten innerhalb von 10 Tagen nach Einreise ist nur noch bis zum 1. Dezember kostenlos. Sie können sich unter der Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter www.116117.de informieren, wo Sie in Wohnortnähe einen Test machen können. Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte unbedingt vorher dort anrufen.

Mehr Infos Bundesgesundheitsministerium Link dazu in deutsch,
oder in english Entry Restrictions Germany

Die Regelungen der Länder können allerdings länderspezifisch notwendige Unterschiede aufweisen. Einreisende müssen daher auf jeden Fall die Bestimmungen des für sie jeweils zuständigen Bundeslandes beachten. Näheres zu den einzelnen Vorschriften finden Sie auf den Seiten der Bundesländer (only in german).

Nach den am 8. November 2020 in Kraft tretenden Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit müssen sich Reisende vor ihrer Einreise nach Deutschland elektronisch registrieren, wenn sie sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Mit der Einreiseanmeldung erhalten die für den Zielort der Reisenden zuständigen Gesundheitsämter die notwendigen Informationen, um etwa kontrollieren zu können, ob die nach landesrechtlichen Regelungen bestehende Quarantänepflicht eingehalten wird. Die Daten werden dabei verschlüsselt, ausschließlich dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt zugänglich gemacht und 14 Tage nach Einreise automatisch gelöscht.

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