Europäische Fluggesellschaften müssen nun auch für Verspätungen außerhalb Europas haften

Lufthansa

Europäische Fluggesellschaften müssen nun auch für Verspätungen außerhalb Europas haften.

Flugpassagiere können nun auch bei Umsteigeflügen bei Zwischenstopp außerhalb Europas bei großer Verspätung Entschädigung nach EU Recht fordern, wenn sie mit einer EU-Fluggesellschaft in der Europäischen Union gestartet sind und das Flugticket ALLE Flüge einschliesst (z.B. Flug ab Frankfurt nach Phuket – Frankfurt-Bangkok mit Lufthansa, Weiterflug Bangkok-Phuket mit THAI). Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Urteil.