kostenlose Flugärger App für Flug-Entschädigungsansprüche

die neue kostenlose Flugärger-App
Smartphones mit der App Flug-Ärger von der Verbraucherzentrale NRW. Quellennennung: Verbraucherzentrale NRW

Wenn kurzfristig ein Flug ausfällt, sich der Abflug verspätet oder man aufgrund einer Verspätung einen Anschlussflug verpasst, ist der Frust groß – und guter Rat gefragt. So ist Flugstress ein Dauerbrenner für
Verbraucher.

Mit ihrer neuen „Flugärger-App“ (für Nur-Flug Buchungen) bieten das nordrheinwestfälische Verbraucherministerium und die Verbraucherzentrale NRW jetzt eine neue, ganz konkrete Reisehilfe. „Zwar kann die App keinen Ersatzflug herbeizaubern, aber mit ihr können gebeutelte Passagiere mit nur ein paar Klicks ihre potenziellen Entschädigungsansprüche einfach und kostenlos prüfen und geltend machen. Ich bin davon überzeugt, dass die App für Flugreisende zum unentbehrlichen Reisebegleiter wird. Sie erleichtert es Passagieren, zu ihrem Recht zu kommen“, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser bei der heutigen Vorstellung des nützlichen ServiceTools in Düsseldorf. Die von der Verbraucherzentrale NRW entwickelte Flugärger-App ist online unter www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger-app verlinkt und für IOS und Android unter der Suche „Flugärger“ in den Stores abrufbar.

Die App ist ein Tool zur Eigeninitiative, Rechtsansprüche gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung bei der Airline einzufordern – und zwar bei Verspätung, Annullierung und verpassten Anschlussflügen. In wenigen selbsterklärenden Schritten wird geprüft, ob hierbei Entschädigungsansprüche bestehen – und wenn ja berechnet, in welcher Höhe. Darauf aufbauend wird ein Anschreiben erzeugt, das die Nutzer per Mail oder Post versenden können.
Automatisch öffnet sich das Mailprogramm mit dem Forderungstext und allen erforderlichen Angaben. Das Schreiben ist bereits an die zuständige Airline adressiert.

  1. Mit der Flugärger-App lassen sich die so genannten Ausgleichszahlungen berechnen. Je nach Länge der Flugstrecke erhalten Sie bei Verspätungen über drei Stunden und bei Annullierungen zwischen 250 und 600 Euro – unabhängig vom Ticketpreis.
  2. Außerdem können Sie auch durch die Verspätung verursachte Ausgaben wie Verpflegung am Flughafen oder Hotelzimmer mit Hilfe der App geltend machen – die so genannten Betreuungsleistungen.
  3. Und auch den Flugpreis können Sie sich im Fall von Abflugverspätungen über fünf Stunden zurückholen (Unterstützungsleistungen).

Mit der Flugärger-App geben das NRW-Verbraucherministerium und die Verbraucherzentrale NRW verärgerten Flugreisenden eine Hilfe zur Selbsthilfe an die Hand, um die faktische Lücke zwischen rechtlichen
Vorgaben und unzureichender Regulierungspraxis der Fluggesellschaften bei der Durchsetzung von Fluggastrechten zu schließen“, erläuterte NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski Sinn und Zweck der App. Der Vorzug: Flugreisende behalten das Heft bei der Anmeldung von Ansprüchen selbst in der Hand und müssen bei Erfolg keine Provisionen an Dritte zahlen.

Ausgleichsanspruch bis 600 Euro – unabhängig vom Ticketpreis Gemäß der geltenden EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Flugreisende Ansprüche, falls etwas bei einer Flugreise schief geht.
Reisende haben etwa bei Verspätungen über drei Stunden und bei kurzfristigen Annullierungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro – und zwar unabhängig von der Höhe des
Ticketpreises. Zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung am Flughafen oder Hotelzimmer können Fluggäste ebenfalls zurückverlangen, wenn ihnen diese Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft verweigert
wurden. Entscheidend für das Recht auf Ausgleichszahlungen ist die Frage, ob eine Fluggesellschaft fürs Spät- oder Nicht-Abheben ihrer Maschinen verantwortlich ist.
Aktuell müssen sich Flugreisende regelmäßig selbst über ihre Rechte informieren, wenn die Airlines ihren Informationspflichten nicht nachkommen.

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